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Entschuldigungsverfahren

Sekundarstufe II

+++ Das Entschuldigungsverfahren ist im Rahmen der Einführung von WebUntis umgestellt worden. +++

1. Versäumnis eines Unterrichtsblocks

  • Die Eltern bzw. die volljährigen Schülerinnen / Schüler melden am gleichen Tag die Fehlzeit per WebUntis mit Angabe des Entschuldigungsgrundes.
  • Die Lehrkraft überprüft in jedem Block die Anwesenheit und trägt Fehlende zeitnah im Klassenbuch von WebUntis ein.
  • Auf dieser Grundlage prüfen die Beratungslehrer, ob die Fehlzeit entschuldigt ist.

2. Versäumnis einer Klausur

  • Die Eltern bzw. die volljährigen Schülerinnen / Schüler melden am Klausurtag bis 8:00 Uhr das Fehlen durch Krankheit per WebUntis mit Angabe des Entschuldigungsgrundes.
  • Die Lehrkraft überprüft die Anwesenheit und trägt Fehlende zeitnah im Klassenbuch von WebUntis ein.
  • Die Schüler / innen füllen das Formular für eine versäumte Klausur aus, unterschreiben es und reichen dieses binnen drei Schultagen bei den Beratungslehrern ein, bei nicht volljährigen Schülern / Schülerinnen unterschreibt auch ein / eine Erziehungsberechtigte / r. Im Formular ist das Versäumnis ausführlich zu begründen. Ein ärztliches Attest ist nur bei einer bestehenden Attestpflicht erforderlich.
  • Auf dieser Grundlage wird von den Beratungslehrern entschieden, ob die Entschuldigung anerkannt wird und ob die Klausur nachgeschrieben werden kann.
  • Ein nicht rechtzeitig eingereichtes / nicht ordnungsgemäß ausgefülltes Entschuldigungsformular kann zum Ausschluss von der Nachschreibklausur führen, ebenso ein nicht ausreichender Entschuldigungsgrund.

3. Übergangsregelung

Vorübergehend ist – wie bisher üblich – eine Krankmeldung auch telefonisch im Sekretariat und eine Entschuldigung per schriftlicher Nachricht möglich.

Beurlaubung

  • Bei absehbaren kürzeren Fehlzeiten (z.B. wegen eines Arztbesuches während der Unterrichtszeit) sind die Lehrer, deren Unterricht versäumt wird, im Voraus zu informieren.
  • Beurlaubungen bis zu einem Tag sind mindestens eine Woche im Voraus beim Tutor in schriftlicher Form zu beantragen.
  • Beurlaubungen für einen längeren Zeitraum sind bei der Schulleitung zu beantragen. Der Antrag ist mindestens zehn Tage im Voraus schriftlich über den Tutor an die Schulleitung zu richten.
  • Beurlaubungen für Unterrichtstage unmittelbar vor oder nach den Ferien, beweglichen Ferientagen oder Feiertagen sind laut Schulgesetz NRW nicht möglich. Bei einem Schulversäumnis im Zusammenhang mit den Ferien, beweglichen Ferientagen oder Feiertagen geht man generalisierend davon aus, dass immer berechtigte Zweifel am Vorliegen gesundheitlicher Gründe für dieses Schulversäumnis vorliegen. Somit ist hier ein ärztliches Attest immer zwingend erforderlich.
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