Haus- und Handyordnung
Die Hausordnung regelt das Zusammenleben in unserer Schule. Die im Oktober 2025 verabschiedete Handyordnung ist Teil dieser Hausordnung.

Hausordnung
- Alle verhalten sich so, dass die Gemeinschaft und das Zusammenleben gefördert werden und niemand beeinträchtigt oder gefährdet wird.
- Alle setzen sich für die Einhaltung der Hausordnung ein. Bitten und Anweisungen von LehrerInnen und Angestellten (Hausmeistern, Sekretärinnen, Bibliothekarinnen und Personal der Mensa) werden grundsätzlich befolgt.
- Während der Schulzeit tragen alle eine angemessene Kleidung, die die schulische Atmosphäre fördert und dem Ort des gemeinsamen Lernens entspricht.
- Das Rauchen sowie das Mitbringen und der Genuss von Alkohol und anderen Drogen sind gesetzlich untersagt (Schulgesetz NRW, Jugendschutzgesetz, Nichtraucherschutzgesetz NRW). Auch außerhalb des Schulgeländes ist das Rauchen volljährigen SchülerInnen im Sichtbereich der Schule untersagt, da durch dieses Verhalten MitschülerInnen beeinflusst und gefährdet werden.
- Bei Veranstaltungen außerhalb des planmäßigen Unterrichts kann im Ausnahmefall der Ausschank bestimmter alkoholischer Getränke gemäß Schulkonferenzbeschluss zugelassen werden.
- Beim ersten Gong begeben sich alle zu den Räumen, damit der Unterricht mit dem zweiten Gong beginnen kann.
- Nach 5 Minuten melden die Klassen- oder KurssprecherInnen das Fehlen einer Lehrerkraft im Sekretariat oder Lehrerzimmer.
- Toilettenbesuche während der Unterrichtszeit sind auf Ausnahmefälle beschränkt.
- Am Ende jedes Unterrichts sind die Lehrkraft und die SchülerInnen für einen ordnungsgemäßen Raum-zustand verantwortlich:
- Müll entsorgen
- Fenster schließen
- Rollos hochkurbeln
- Licht ausschalten
- Raum abschließen
- Nach dem letzten Unterrichtsblock werden die Stühle hochgestellt. Nur aufgeräumte Räume können von dem Reinigungspersonal gesäubert werden.
- Wir alle achten auf das Eigentum von anderen und gehen sorgsam damit um.
- Einrichtungsgegenstände, Toiletten, Flure und Treppenhäuser behandeln wir sorgfältig und halten diese sauber. Dies gilt sowohl für das
Gebäude als auch die Außenanlagen. - Jeder ist für seine Kleidung, Wertgegenstände und Unterrichtsmaterialien selbst verantwortlich, da die Versicherung im Verlustfall nicht haftet.
- Im Gebäude gehen wir und verhalten uns angemessen, um Unfälle und Gefährdungen anderer zu vermeiden.
- Alle SchülerInnen verlassen den Klassenraum und die Flure in den Pausen. Schultaschen werden im eigenen Schließfach oder im verschlossenen Klasseraum aufbewahrt.
- Pausen dienen der Bewegung, der Kommunikation und der Organisation. Sie werden daher auf den Schulhöfen, im Foyer oder bei den Schließfächern im Erdgeschoss verbracht. Die Oberstufe hat mit der Cafeteria und dem Hof hinter den Naturwissenschaften eigene Bereiche.
- Auf dem Mensahof darf mit kleinen oder weichen Bällen gespielt werden.
- Fahrräder, Roller und ähnliche Fahrzeuge müssen auf den Schulhöfen und vor den Sporthallen geschoben werden.
- SchülerInnen der Sek. I dürfen zwischen ihrer Ankunft und dem Ende ihrer letzten schulischen Veranstaltungen das Schulgrundstück
nicht verlassen. Das Schulgrundstück ist begrenzt: Im Norden durch den Weg zum Biotop, im Westen durch die Sporthallen, im Süden durch die Drängelgitter an den Bushaltestellen und im Osten durch den Feldweg. - Wir haben ein Cafeteria und Mensa, in der gekocht wird. Natürlich dürfen auch Pausenbrote, Obst und Gemüse von Zuhause mitgebracht werden.
Allerdings ist es untersagt, zubereitetes Essen von externen Betrieben auf das Schulgelände zu bringen oder dieses selbst zuzubereiten.
- Als Unterrichtsmedium finden ab Jahrgangsstufe 8 nur die in das schulische Mobile Device Management (MDM) eingebundenen Geräte Verwendung. In den Jahrgangsstufen 5-7 werden bei Bedarf iPad-Koffer eingesetzt.
- In Klasse 5-10 ist die Handynutzung grundsätzlich untersagt. In der Oberstufe ist die Nutzung auf den Fluren im 3. Stock sowie in der Cafeteria erlaubt.
- Verstöße gegen die Regeln zum Gebrauch des iPad werden entsprechend der aktuellen Fassung der „Arbeitshilfe für Lehrkräfte und S‘uS“ erfasst und sanktioniert.
- Werden Medien außer den erlaubten Hilfsmitteln in Leistungsüberprüfungen in Gebrauch genommen, so wird dies als Täuschungsversuch gemäß APO-SI und APO-GOSt geahndet. Schon das Mitbringen eines elektronischen Kommunikationsgeräts in den Prüfungsraum kann bereits als Täuschungsversuch gewertet werden.
- Wer Bild- oder Tonaufnahmen von MitschülerInnen oder Lehrkräften ohne deren Erlaubnis macht und/oder veröffentlicht oder an andere verschickt, verletzt deren Persönlichkeitsrechte und muss neben juristischen Schritten auch mit Ordnungsmaßnahmen rechnen. Das Mitführen von Geräten mit Abhörfunktion (z.B. „Babyphone“/„Monitorfunktion“ in Uhren/Trackern) ist in Deutschland verboten.
- Wir vermeiden Einwegverpackungen und werfen Abfälle in die vorgesehenen Mülltonnen.
- Wir bestellen unser Essen in der Mensa im Krankheitsfall oder bei Beurlaubungen ab, damit dieses Essen nicht weggeworfen werden muss.
- Lüften in den Unterrichtsräumen: spätestens nach 20 Minuten stoßlüften bis zu 5 Minuten, außerhalb der Heizperiode auch länger.
- Während der 5-Minuten Pause sind die Fenster geschlossen zu halten (Unfallgefahr). Niemand darf am Fenster sitzen.
- Wir sparen Energie, indem wir das Licht nur bei Bedarf anschalten und die Heizungstemperaturen unseren Hausmeistern melden, wenn es zu warm oder kalt ist.
- Auf dem Außengelände verhalten wir uns so, dass Unfälle und Gefährdungen anderer vermieden werden. Geklettert werden darf nur auf
den Spielgeräten am Sportplatz. Die Wiese muss im Winter geschont werden - daher nutzen wir sie nur vom Mai bis
zu den Herbstferien.
Stand Oktober 2025

Klasse 5-10

Oberstufe
Handyordnung
Die Nutzung digitaler Endgeräte (Handys, Smartwatches, Tablets, etc.) im Schulalltag soll klar geregelt werden, um Lernprozesse zu unterstützen, Ablenkungen zu minimieren und das soziale Miteinander zu fördern. Diese Ordnung schafft Transparenz und Verbindlichkeit für alle Beteiligten. Grundsätzlich wird empfohlen, digitale Endgeräte (ausgenommen Schul-iPads) zu Hause zu lassen, da die Schule dafür keine Haftung übernehmen kann.1
¹ Haftung / Versicherung
Das Mitbringen von privaten digitalen Endgeräten (Handys, Smartwatches etc.) erfolgt auf eigene Gefahr. Die Schule übernimmt keine Haftung für Verlust oder Beschädigung dieser Geräte. Die gesetzliche Schülerunfallversicherung deckt ausschließlich Personenschäden, nicht aber Sachschäden an Privatgeräten.
2.1 Allgemeine Regelungen
- Auf dem gesamten Schulgelände (Gebäude wie Schulhof und Sportstätten) ist die private Nutzung digitaler Endgeräte grundsätzlich untersagt.
- Mobiltelefone müssen zu Schulbeginn ausgeschaltet oder im Flugmodus sein und verbleiben dengesamten Schultag in der Tasche. ²
- Smartwatches müssen in den Flug- oder Schulmodus gesetzt werden.
- Ton-, Bild- und Videoaufnahmen sind ohne ausdrückliche Erlaubnis der Lehrkraft untersagt.
- Aus Gründen des Brandschutzes ist die Nutzung der Steckdosen zum Laden digitaler Geräte untersagt.
2.2 Sonderregelungen
- SUS der EF-Q2: Die Nutzung digitaler Endgeräte ist in der Cafeteria und auf dem Flur in der 3. Etage gestattet.
- Dringende Fälle: Schülerinnen und Schüler dürfen im Sekretariat oder in Absprache mit einer Lehrkraft ihre Eltern kontaktieren.
- Medizinische Gründe: Schülerinnen und Schüler, die aus gesundheitlichen Gründen auf ein digitales Gerät angewiesen sind, können eine Ausnahmegenehmigung bei der Schulleitung beantragen.
- Lehrkräfte und Schulpersonal sollen aufgrund ihrer Vorbildfunktion digitale Endgeräte ausschließlich in dienstlichen Zusammenhängen oder zu Unterrichtszwecken nutzen.
- Bei Klassenfahrten und Ausflügen soll grundsätzlich auf die Nutzung digitaler Endgeräte verzichtet werden. Im Konsens zwischen den beteiligten Lehrkräften, Eltern und Schülern sind Ausnahmen
² Handygaragen
Lehrkräfte können im Rahmen ihres pädagogischen Ermessens die zeitweise Abgabe von Handys in sogenannten Handygaragen für die Dauer eines Unterrichtsblocks vornehmen. Diese Maßnahme dient der Fokussierung auf den Unterricht und wird zeitlich begrenzt eingesetzt.
Verstöße gegen die Handyordnung können erzieherische Einwirkungen und/oder Ordnungsmaßnahmen (§ 53 SchulG) nach sich ziehen.
3.1 Verstoß innerhalb des Klassenraumes:
- Erstmalige Missachtung der Regeln:
Es erfolgt eine Eintragung in WebUntis. Das digitale Endgerät wird für den Rest des Unterrichtsblocks auf dem Lehrerpult deponiert. - Wiederholte Nutzung trotz Ermahnung:
Es erfolgt eine Eintragung in WebUntis. Das digitale Endgerät wird für den Rest des Unterrichtsblocks auf dem Lehrerpult deponiert.
Nach dem Unterrichtsblock wird das digitale Endgerät im Sekretariat in einer Handytasche verschlossen. In diesem Zustand verbleibt es bei der Schülerin/dem Schüler bis zum Ende des Schultages. Dann kann es im Sekretariat wieder entsperrt werden.
3.2 Verstoß außerhalb des Klassenraumes:
Es erfolgt eine Eintragung in WebUntis.
Das digitale Endgerät wird im Sekretariat in einer Handytasche verschlossen. In diesem Zustand verbleibt es bei der Schülerin/dem Schüler bis zum Ende des Schultages. Dann kann es im Sekretariat wieder entsperrt werden.
3.3 Wiederholter oder schwerwiegender Verstoß:
Zusätzlich zu den oben genannten Maßnahmen wird Kontakt mit den Eltern aufgenommen. Strafrechtlich relevante Inhalte müssen laut Vorgabe zur Anzeige gebracht werden. ³
³ Anzeige bei strafrechtlich relevanten Inhalten
Bei Verdacht auf strafrechtlich relevante Inhalte (z. B. Gewaltdarstellungen, Pornografie,
Bedrohungen, schwerwiegendes Cybermobbing) ist die Schulleitung verpflichtet, Anzeige bei den zuständigen Behörden zu erstatten (vgl. Krisenpräventionshandbuch des MSB NRW, S. 187 ff.). Eine inhaltliche Durchsicht der Geräte erfolgt nicht durch die Schule; die Beweissicherung übernimmt die Polizei.
Diese Ordnung ist Teil der Hausordnung. Sie ist auf der Schulhomepage sowie als Aushang im Schulgebäude einsehbar. Erziehungsberechtigte werden über die Regelungen schriftlich informiert.
Die Einhaltung der Regelungen wird regelmäßig überprüft und bei Bedarf in einem partizipativen Prozess überarbeitet.
Diese Ordnung tritt am 27.10.2025 in Kraft und wird in den ersten zwei Jahren nach Einführung evaluiert und durch die Schulkonferenz überprüft. Anpassungen erfolgen auf Grundlage von Evaluationen und schulischen Bedarfen.
Stand Oktober 2025