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Regeln zum Schulstart

08/08/2022

Grundlage der folgenden Regelungen ist das „Handlungskonzept Corona“ des MSB vom 28.07.2022:

Aktuelles zum Schulbetrieb und Corona | Bildungsportal NRW (schulministerium.nrw)

  1. Hygiene und regelmäßiges Lüften
    • Regelmäßiges Händewaschen und Niesetikette (Niesen in die Armbeuge) bleiben wichtige Maßnahmen gegen eine Ansteckung mit Corona-Viren.
    • Das regelmäßige Lüften ist ein effektiver Schutz gegen die Ansteckung über Aerosole.
    • Unterstützung durch CO2-Messgeräte
      • In den Klassenräumen der Stufen 5&6 sind bereits CO2-Messgeräte installiert, um einen Hinweis zu geben, wann (wieder) gelüftet werden sollte.
      • Die Schulleitung bemüht sich mit dem Schulträger, CO2-Messgeräte möglichst rasch für weitere Unterrichtsräume nachzurüsten.
  2. Masken
    • Das Tragen von medizinischen Masken erfolgt auf freiwilliger Basis, wird vom MSB aber ausdrücklich empfohlen.
  3. Testungen
    • Alle Schüler:innen erhalten am ersten Schultag (10.08.2022) die Gelegenheit, einen freiwilligen Selbsttest durchzuführen.
    • Alle Schüler:innen erhalten außerdem je vier Tests für künftige freiwillige anlassbezogene Testungen zuhause, vor dem Besuch der Schule. Ein Anlass ist:
      • Enger Kontakt zu einer infizierten Person.
      • Leichte Symptome (Erkältungssymptome). Bei einem negativen Testergebnis kann die Schülerin/der Schüler in die Schule gehen. Eltern bestätigen formlos, z.B. durch eine Benachrichtigung im Logbuch, dass der/die Schüler:in negativ getestet wurde. Bestehen die Symptome am nächsten Morgen weiter, wird zuhause ein erneuter Test durchgeführt.
    • Die entsprechende Menge von fünf Tests pro Schüler:in (einer für den ersten Schultag, vier für zuhause) werden von den Klassenleitungen und Tutor:innen am ersten Schultag im Ordinariat ausgeteilt.
    • Sollte ein:e Schüler:in im Laufe eines Schultages sich deutlich verstärkende Corona-Symptome zeigen, kann die unterrichtende Lehrkraft einen anlassbezogenen Test veranlassen. In den seltenen Fällen, in denen dies vorkommt, findet in der Regel eine vorherige Rücksprache mit den Eltern statt.
  4. Isolation
    • Bei einem positiven Testergebnis greifen die Bestimmungen der aktuellen Corona-Schutzverordnung NRW vom 08.08.2022: https://www.mags.nrw/coronavirus-rechtlicheregelungen-nrw.
    • Im Falle eines positiven Tests in der Schule wird die/der getestete Schüler:in wie gewohnt isoliert, bis er/sie von den Erziehungsberechtigten abgeholt werden kann.
    • Die Isolation beträgt grundsätzlich zehn Tage, gerechnet einschließlich des Tages der Testung. Angerechnet werden können auch bis zu zwei Tage vor der positiven Testung, wenn an diesen bereits Symptome aufgetreten sind.
    • Eine Freitestung in einem Testzentrum ist mittels PCR- oder Schnelltest (Bürgertest) am fünften Tag nach dem errechneten Infektionsbeginn möglich.
      Beispiel: An einem Montag liegt ein positiver Test vor. Bereits am Samstag und Sonntag zuvor sind Symptome aufgetreten. Eine Freitestung ist also frühestens ab Donnerstag möglich.
    • Die Kosten für eine Freitestung werden übernommen, dazu steht beim MAGS das Formular „Anspruch auf Bürgertestung“ bereit: https://www.mags.nrw/coronavirus-tests.
  5. Quarantäne
    Eine Quarantäne von Kontaktpersonen ist nicht mehr vorgesehen, es wird aber bei Kontakt mit einer Infizierten Person ein anlassbezogener freiwilliger Selbsttest empfohlen.
  6. Konzept: Gesundheitsschutz und Hygienemaßnahmen am Europagymnasium
    Das Konzept wurde zum Unterrichtsstart überarbeitet, so dass es mit allen Regelungen der Corona-Schutzverordnung und des „Handlungskonzept Corona“ (im Downloadbereich) konform ist.
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